Wie man an Telefonnummern kommt, die man auch anrufen darf
Wie Sie bestimmt alle gelesen haben, wurde zum Jahr 2009 das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb (UWG) novelliert und im Bereich Verbraucher- schutz erheblich verschärft.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:
* Die Einführung einer sogenannten Schwarzen Liste von 30 „irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen“. Darunter fällt zum Beispiel das Verwenden von erfundenen Gütesiegeln und Lockangeboten, das Lancieren fingierter Zeitungsartikel als Werbung, das Einsetzen von Druckmitteln beim Verkaufsgespräch, und vieles mehr.
* Die Ersetzung des Begriffs der „Wettbewerbshandlung“ durch den umfangreicheren Begriff der „geschäftlichen Handlung“. Das bedeutet u.a., dass jetzt auch Handlungen der Unternehmen während und nach der Vertragsschließung in Betracht gezogen werden, nicht mehr nur solche vor Vertragsschluss.
* Unternehmen können jetzt leichter belangt werden, wenn sie dem Kunden Informationen vorenthalten. „Irreführung durch Unterlassen“ nennt das der Gesetzgeber.
Vorsicht am Telefon!
Besonders hart sind aber die Neuerungen zur Telefonwerbung. Der Umstand, dass Kundenanrufe in dem Gesetzestext unter dem Abschnitt „Unzumutbare Belästigung“ (§7 UWG) behandelt werden, sagt eigentlich schon alles.
Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: Ab sofort ist es schlicht und ergreifend verboten, Verbraucher anzurufen, wenn die nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, dass man das auch darf – und zwar ausdrücklich. Eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung reicht nicht aus; genauso wenig kann man sich die Zustimmung in Nachhinein holen. Zuwiderhandlungen können mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Woher nehmen und nicht stehlen?
Was kann man als Vertriebsleiter da machen? Natürlich möchte man weiter Verbraucher anrufen. Auf der anderen Seite ist es das Risiko einfach nicht wert, erwischt zu werden.
Da bleibt einem nur, mit kreativen Methode an Nummern zu kommen, die man auch anrufen darf.
Info-Produkte & Co
Die effektivste Methode ist es, Informationsprodukte herauszugeben, die der Kunde im Austausch gegen seine Kontaktdaten und eine Anruferlaubnis erhält.
Solche Info-Produkte kommen in vielen Formen: Als e-book, als Broschüre, als Kundenveranstaltung, als Telefonseminar oder öffentlicher Vortrag. Das Prinzip ist ganz einfach. Wer sich das e-book gratis herunterladen will, muss eine Box anticken, dass er einverstanden ist, dass er von Ihnen kontaktiert wird; wer beim Vortrag einen Platz haben will, muss seine Visitenkarte abgeben und unterschreiben, dass man ihn anrufen darf. Und so weiter.
Sicherheit geht vor
Wichtig ist dabei, dass Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt einen wasserdichten Text für die Anrufserlaubnis formulieren lassen. Außerdem sollten Sie nicht nur Datum und Ort der Unterschrift des Kunden unbedingt festhalten, sondern sich auch merken, welche Version des Waiver-Textes er/sie genau unterschrieben hat.
Eine andere klassische Möglichkeit, an Kundendaten zu kommen, sind Preisausschreiben aller Art. Gewinnen kann nur, wer sein Einverständnis erklärt, angerufen zu werden.
Wer mehr zu diesen beiden Methoden wissen will, sollte sich auf der email-Marketing-Website Elaine umgucken. Dort gibt es (gegen Abgabe der Kontaktinformationen, Sie kennen die Regeln…) jede Menge gratis Informationen zu dem Thema.
Passiv & aktiv
Sowohl Info-Produkte als auch Preisausschreiben sind sehr gute und verlässliche Strategien, die Ihnen eine Menge guter Kontakte bringen werden. Dabei sind beide rein passive Instrumente, das heißt die potenziellen Kunden müssen so immer noch Sie finden, also Ihr e-book entdecken oder in Ihren Vortrag kommen.
Wenn Sie sich zusätzlich noch selbst aktiv auf die Suche begeben wollen, dann steht das Internet ganz klar im Mittelpunkt. Loggen Sie sich in professionelle Foren und Netzwerke wie Xing, LinkedIn etc. ein und diskutieren Sie mit; sobald dort jemand mit Ihnen Kontaktdetails ausgetauscht hat, kann man ruhig einen Anruf ankündigen und um Erlaubnis bitten.
Oder kreieren Sie eine Schar von Followern auf Twitter; wenn Ihre Marketingabteilung gut drauf ist, lassen sich so schnell und leicht viele Interessenten anziehen.
In den aktiven Bereichen entstehen zur Zeit ganz viele neue Möglichkeiten. Kreativität ist gefragt. Mehr dazu bald in einem eigenen Artikel auf meinem Blog.
Auf Ihren Erfolg,
Ihr Dr. Michael Franz



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Guten Tag Herr Franz,
Zuerst vielen Dank für Ihre guten Ideen.
Dann noch der Hinweis, der Link zu Elaine ist kaputt.
MfG
Hallo Patrick. Vielen Dank für den Tipp. Habe ich repariert.
Damit ist eine Kernbotschaft Ihres Buches auf rechtliches Glatteis gestellt.
Denn so sympathisch mir die Methode ist, schnell, ehrlich und ‘eigentlich’ unaufdringlich, ist sie doch jetzt verboten. Ich würde mal pauschalisierend sagen, dass wir das den traditionellen Verkaufsmethoden zu verdanken haben, die in Ihrem Buch überwunden werden sollen.
Mir stellt sich die Frage: Wie ist das innerhalb der Wirtschaft? Dass eine Firma eine Privatperson nicht einfach nerven darf halte ich für sinnvoll. Aber was ist, wenn Firmen miteinander kommunizieren? Hat der Gesetzgeber dabei bedacht, wie viel und selbstverständlich da hin und her telefoniert wird? Und dass das wichtig ist?
Meine Frage auf den Punkt gebracht: Ist eine Firma rechtlich ein Verbraucher?
Finde HPS hochinteressant. Will mehr dazu lernen!
Versuche Kontakt zu Ihnen herzustellen!
Beste Grüße
Hallo Herr Lohse,
vielen Dank für ihr sympathisches Feedback zum Buch und der Verkaufsmethode.
Das man private Verbraucher nur noch unter strengen Auflagen anrufen darf, berüht die Kernbotschaft des Buches nicht, da es sich in erster Linie, an Verkäufer im B2B Betrieb richttet.
Um Ihre Frage zu beantworten, sich Firmen meines Wissens keine Verbraucher.
Bitte informieren Sie sich bei einem Anwalt ihres Vertrauens, wie die genaue Rechtslage bei Firmen ist.
Beste Grüße,
Michal Franz